Nach EuGH- und BGH-Urteilen zur Kundenanlage: PIONIERKRAFT bleibt rechtssicher
Juristische Stellungnahme: PIONIERKRAFT ist von den Urteilen nicht betroffen. PIONIERKRAFT nutzt keine Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG, sondern sog. Direktleitungen nach § 3 Nr. 12 EnWG.